Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – HauRuckService
Stand: 28.04.2026
1. Allgemeines / Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
HauRuckService
Inhaber: Christopher Pätz
Meisenweg 64
31141 Hildesheim
Telefon: +49 1573 7522 491
E-Mail: anfrage@hauruckservice.de
– nachfolgend „Auftragnehmer“ –
und dem jeweiligen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über Dienstleistungen wie Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen sowie Hausmeisterservices.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder Auftragsannahme zustande.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten sämtliche Wertgegenstände zu sichern.
(3) Gefährliche Abfälle (z. B. Asbest, Chemikalien, Öle) sind von der Leistung ausgeschlossen und müssen vom Auftraggeber fachgerecht entsorgt werden.
3. Leistungsumfang
- Haushaltsauflösungen
- Entrümpelungen
- Entsorgungen
- kleine Umzüge
Die Arbeiten werden fachgerecht und besenrein ausgeführt.
4. Eigentumsübergang
(1) Alle Gegenstände im Objekt gehen – sofern nichts anderes vereinbart ist – mit Beginn der Arbeiten in das Eigentum des Auftragnehmers über.
(2) Der Auftraggeber bestätigt, dass er zur Verfügung über diese Gegenstände berechtigt ist.
(3) Nicht zu entsorgende Gegenstände müssen vorab schriftlich festgelegt werden.
5. Leistungserbringung
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der Arbeiten Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
6. Leistungsverzögerungen
Bei höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnung) kann sich die Leistung entsprechend verzögern.
7. Preise
(1) Die Preise richten sich nach Aufwand, Größe und Umfang der Arbeiten.
(2) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis.
(3) Der tatsächliche Preis richtet sich unter anderem nach Transportumfang, Entfernung, Etagen, Tragewegen und benötigtem Personal. Fahrzeug, Anfahrt und Zusatzleistungen werden entsprechend dem vereinbarten Angebot berücksichtigt.
8. Abnahme
Die erbrachten Leistungen sind nach Fertigstellung vom Auftraggeber abzunehmen.
9. Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(2) Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen.
10. Kündigung
- bis 5 Werktage vor Termin: 10 % des Auftragswertes
- danach: 30 % des Auftragswertes
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
11. Gewährleistung
(1) Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
12. Haftung
(1) Eine Haftung für versteckte Wertgegenstände (z. B. Geld, Schmuck) wird ausgeschlossen.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an baulichen Einrichtungen nach der Räumung.
13. Entsorgung
(1) Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.
14. Zusatzleistungen
(1) Zusatzarbeiten (z. B. Renovierung, Gartenpflege) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich berechnet.
15. Vermittlung von Gegenständen
(1) Bei Verkauf von Gegenständen im Kundenauftrag fällt eine vereinbarte Provision an.
16. Nutzung von Bildmaterial
(1) Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer, anonymisierte Bilder/Videos zu Werbezwecken zu nutzen.
17. Gerichtsstand / Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers (Hildesheim).
18. Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.